In der Mitte kann man eine Digital Kamera, ein Mobiltelefon und eine Filmkamera sehen und soll Meinungsfreiheit repräsentatieren

  Meinungsfreiheit

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.“ So lautet Art. 5 unseres Grundgesetzes.

Das bedeutet, du darfst deine Meinung aufschreiben, als Bild oder Video abbilden oder frei aussprechen. Und du darfst dich aus allen allgemein zugänglichen Quellen informieren.

Außerdem ist die Zensur in Deutschland verboten. Das bedeutet, dass niemand dem Staat seine Texte, Bilder und Videos, die er gerne veröffentlichen möchte, zur Kontrolle vorlegen muss.

Meinungsfreiheit ist allerdings nicht unbegrenzt. Sie gilt nur, solange sie nicht von anderen Gesetzen beschränkt wird. Deine Meinungsfreiheit hört also da auf, wo sie die Rechte von anderen verletzt.

Wenn zum Beispiel jemand in seiner persönlichen Ehre verletzt wird, kann die Meinungsfreiheit begrenzt werden. Außerdem wird die Meinungsfreiheit auch zum Schutz von Kindern  und Jugendlichen oft eingeschränkt, wie z.B. durch das Jugendschutzgesetz oder die Altersfreigaben bei bestimmten Medien. Gewaltverherrlichende Inhalte sollen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich sein, um sie zu schützen. Daran müssen sich auch Radiosender und Filmanbieter halten.