Ein Laptop steht in der Mitte und auf dem Bildschirm ist eine Konverstion zu sehen für einen Online tausch

  Tauschbörsen

Schnell mal einen Film oder einen Song aus dem Netz holen? Oft werden dafür Tauschbörsen benutzt. Das sind Netzwerke, die auf dem peer-to-peer Prinzip funktionieren. Wenn ein Nutzer der Seite etwas herunterlädt, muss er gleichzeitig seine Dateien den anderen Nutzern zur Verfügung stellen. Er lädt also nicht nur Dateien runter, sondern lädt auch Inhalte hoch. Die Nutzung solcher Tauschbörsen ist allerdings nicht immer legal.

Eigentlich ist die Nutzung von Tauschbörsen nicht verboten. Das Problem ist nur, dass dort meistens geschütztes Material angeboten wird. Der Urheber (also der Mensch, der es erschaffen hat) hat aber nicht erlaubt, dass z. B. seine Musik dort zum Download angeboten wird. Lädst du die Musik nun herunter, wird eine Kopie hergestellt. Gleichzeitig wird diese aber auch wieder hochgeladen. Damit trägst du zur öffentlichen Verbreitung bei. Das ist verboten und führt oft zu hohen Schadensersatzforderungen.

Deine Eltern haften, wenn du etwas illegal herunterlädst.

2015 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wichtiges Urteil zum Thema Filesharing und illegale Musikdownloads gefällt. In drei Fällen wurden Inhaber eines Internetanschlusses zu hohen Schadensersatzzahlungen verurteilt. Mit diesem Urteil bestätigt das höchste deutsche Zivilgericht, dass Eltern für ihre Kinder haften, wenn diese im Netz illegal Musik tauschen. Als Begründung führen die Richter an, dass die Eltern nicht nachweisen konnten, dass sie zuvor ihre Kinder hinreichend über mögliche Rechtsverstöße im Netz aufgeklärt hatten. Es ist nämlich so, dass Eltern nicht haften, wenn sie ihre Kinder darüber aufklären, dass urheberrechtlich geschützte Werke über Filesharing-Programme gesetzeswidrig sind und hierfür feste Verbote aufgestellt haben.