BPjM

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) kümmert sich für die Bundesrepublik Deutschland auf Antrag um die Indizierung von jugendgefährdenden Inhalten. Das dient dem Schutz von Jugendlichen in ihrer Entwicklung. Dazu gehören dann Medien wie Bücher, Zeitschriften, DVDs aber auch Internetseiten und Online-Games mit besonders entwicklungsschädigendem Charakter. Ist ein Medium auf der Liste der indizierten Medien ist es nicht gleich verboten, aber mit Beschränkungen versehen. Sie dürfen dann Jugendlichen nicht verfügbar gemacht werden, sondern nur Erwachsenen. Auch dürfen indizierte Medien nicht beworben oder im Online- oder Versandhandel verkauft werden.