Schutzfrist

Die Schutzfrist beschäftigt sich mit der Schutzdauer für urheberrechtlich geschützte Werke. Die Regelschutzfrist beträgt in der Europäischen Union 70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers. Dann ist das Werk gemeinfrei und kann damit von jedem beliebig genutzt werden, z.B. indem es veröffentlicht oder verändert wird.