Laptop auf einem Schreibtisch, auf dem Bildschirm ist das Wort "no" zu sehen

  Beschwerden

Kinder sollen natürlich auch im Internet geschützt werden, aber dies ist leider in der Praxis nicht immer der Fall. Für die Behörden ist es sehr schwer, das Internet flächendeckend zu überwachen, so dass sich leider immer wieder verbotene Inhalte im Netz finden. Wenn du oder deine Freunde Videos, Texte oder Musik entdeckt, die ihr für jugendgefährdend erachtet, dann sprich mit deinen Eltern und Lehrer hierüber und ihr könnt dann  gemeinsam eine Beschwerde bei den zuständigen Behörden einreichen. Damit hilfst du im Kampf gegen illegale Inhalte.

Beschwerdemöglichkeiten

In Deutschland sind die Landesmedienanstalten zuständig für die Kontrolle des Jugendschutzes des Internets. Dazu haben sie eine spezielle Kommission gegründet, die Kommission für Jugendmedienschutz oder kurz: KJM. Diese nimmt Beschwerden entgegen und durchsucht das Netz auch selbständig nach illegalen Inhalten. Bei Verstößen können die Landesmedienanstalten Maßnahmen gegen die Anbieter verhängen, z.B. Bußgelder, Sperrung der Internetseiten oder Entzug der Rundfunklizenz. Im Falle von schweren Verstößen (z. B. Kinderpornografie) wird sogar Polizei informiert. Willst du mehr über die KJM erfahren? Hier geht’s zu den Seiten der KJM.

Daneben gibt es noch die Organisation Jugendschutz.net, die eng mit der KJM zusammenarbeitet. Auch hier gibt es die Möglichkeit, sich online über illegale Inhalte zu beschweren. Jugendschutz.net prüft dann, ob ein Verstoß gegen den Jugendmedienschutzvertrag vorliegt. Im Falle eines Verstoßes wird der Anbieter aufgefordert, die Inhalte zu entfernen. Die meisten Anbieter kommen dieser Aufforderung nach. Wenn nicht, meldet Jugendschutz.net den Vorfall an die KJM.

Hier gelangst du zum Beschwerdeformular von Jugendschutz.net