In der Mitte liegt ein aufgeschlagenes Buch, auf dem Buch steht die Waage des Rechts

  Rückgaberecht

Wenn man im Internet einkauft, kann es hin und wieder passieren, dass es Probleme gibt. Zum Beispiel kann es sein, dass die bestellte Hose mit einem Loch ankommt, die Farbe doch nicht so gut aussieht oder sie viel zu groß ist. Muss ich die Hose dann trotzdem behalten?

Widerrufsrecht

Wenn du etwas online kaufst, kannst du es dir natürlich vorher nicht genau angucken und weißt nicht, ob du es auch wirklich magst und kaufen willst. Deswegen besagt das Gesetz, dass du – bzw. deine Eltern – Verträge, die du im Internet abgeschlossen hast, innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung schriftlich widerrufen kannst. Das gilt allerdings nicht gegenüber Privatverkäufern. Außerdem gibt es ein paar Ausnahmen. Beispielsweise kann der Kauf von leicht verderblichen Lebensmitteln nicht widerrufen werden. Das Gleiche gilt für Songs oder Filme, die du schon gehört und gesehen hast.
Wann aber beginnt so eine Frist? Die Frist beginnt erst, wenn deine bestellten Waren komplett angekommen sind. Wenn du dir zum Beispiel mit Erlaubnis deiner Eltern eine Spielekonsole mit den dazugehörigen Controllern und Kabeln bestellst, beginnt die Frist erst, wenn das letzte notwendige Teil zum Einsatz der Spielekonsole bei dir ankommt.
Die Portokosten für den Rückversand werden von vielen Händler übernommen. Sie machen das, damit du auch weiterhin gerne bei ihnen einkaufst. Das nennt man Kulanz. Die Händler sind nach dem deutschen Rechts allerdings nicht dazu verpflichtet, die Kosten für den Rückversand zu übernehmen, eigentlich müsste du das selbst bezahlen.

Gewährleistungsrecht

Vielleicht kennst du ja auch diese Situation: Du bestellst etwas im Internet, freust dich tagelang auf die Lieferung und dann ist es kaputt, wenn du es auspackst. Aber wer ist in diesem Fall für den Schaden verantwortlich? Du bist es jedenfalls nicht! Geht beim Transport deiner Ware etwas kaputt, muss der Händler diese ersetzen oder reparieren. Das gleiche gilt auch, wenn die Ware schon vor der Lieferung kaputt war. 

Was passiert aber, wenn zum Beispiel deine neue Spielekonsole schon nach einigen Tagen den Geist aufgibt? Kann der Verkäufer dann nicht einfach sagen, dass du etwas falsch gemacht hast? Nein, generell gilt nämlich: Produkte, die innerhalb der ersten sechs Monate kaputtgehen, waren bereits bei der Lieferung defekt. Es gilt also auch hier das Gewährleistungsrecht.