Iphone in der mitte des Bildes das ein Foto von unterwegs macht

  Fotos von unterwegs

Ganz egal, wo du gerade unterwegs bist, dein Handy hast du vermutlich immer zur Hand – und damit überall die Möglichkeit, einen denkwürdigen Moment, einen wunderschönen Sonnenuntergang, dein Essen, Stuckverzierungen an Häusern und von allen anderen auch ein Erinnerungsfoto zu knipsen.

Fragst du dich manchmal, ob du von etwas überhaupt Fotos machen darfst?
Dieser Artikel versucht dir auf deine Frage Antwort zu geben!

Zunächst kommt es auf den Ort an:

Wo befindest du dich gerade?

Draußen

Wenn du an einem öffentlichen oder öffentlich zugänglichem Platz bist, darfst du von allem, was dort niet- und nagelfest ist, Fotos knipsen, wie du lustig bist.
Es zählt die sogenannte „Panoramafreiheit“ – diese Vorschrift erlaubt es dir, Fotos von Gebäuden, Brunnen, Denkmälern, Skulpturen und ähnlichem in der Öffentlichkeit zu machen, selbst wenn diese eigentlich unter dem Schutz des Urheberrechts stehen.

Achtung! Befindest du dich draußen auf Privatbesitz – zum Beispiel in einem Garten oder auf der Auffahrt zu einem Grundstück zählen nicht die Regeln für Draußen, es zählen die Regeln für Drinnen!

Was darf ich draußen nicht fotografieren?

  • Alles, was nur kurzzeitig dasteht, ist durch die Panoramafreiheit nicht abgedeckt, und du müsstest beispielsweise den Urheber einer temporären Kunstaktion fragen, ob du davon Fotos machen darfst, wenn du Bilder im Internet veröffentlichen möchtest.
  • Auch musst du die Fotos ohne Hilfsmittel machen – du musst mit beiden Beinen auf dem Boden stehen – also keine Fotos von Dachterrassen stehend, auf Parkbänken balancierend oder mit dem langen Selfiestick!
  • Pass auch auf, dass du nicht durch die Fenster in die Häuser hinein fotografierst oder über die Hecke in blickgeschützten Gärten. Dann verletzt du die Privatsphäre der Bewohner.

Drinnen

Befindest du dich in Innenräumen, entscheidet der Eigentümer (oder auch der Mieter) ob du Fotos machen darfst – es gilt hier das sogenannte Hausrecht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob du dich in einem Privatgebäude, zum Beispiel dem Haus eines Freundes, oder in einem „öffentlichem Gebäude“, zum Beispiel einem Museum oder einem Supermarkt befindest.

Der Eigentümer oder Besitzer kann bestimmen, wie und ob du Fotos machen darfst: gar nicht, mit oder ohne Blitz, oder ob du ein Stativ benutzen darfst.

#Foodporn

Wenn in einem Restaurant am Eingang ein Zettel hängt, dass du keine Fotos instagramen darfst – ist das legitim. Hier macht der Restaurantbesitzer von seinem Hausrecht Gebrauch. Wenn du dich nicht daran hälst, könntest du rausgeworfen werden oder Hausverbot erteilt bekommen.

Immer dran denken:
  • Draußen: alles erlaubt bis auf: Fotos von zeitlich befristeten Kunstwerken wie Lichtinstallationen (o.ä., was nach einer Zeit wieder abgebaut wird), Fotos auf fremden Privatbesitz und Fotos, die mit einem unzulässigen Hilfsmittel gemacht wurden.
  • Drinnen: Wenn es drinnen keine Schilder gibt, ob du Fotos machen darfst oder nicht, musst du fragen, ob du ein Foto machen darfst, bevor du den Ablöser drückst!
  • Denk aber immer dran, wenn andere Menschen auf deinem Bild sind, haben sie ein Recht am eigenen Bild!